1. Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Reise kann bei unserem Büro Omnibusbetriebshof Gammertingen oder bei unserer Hauptverwaltung in Hechingen persönlich, schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Die Anmeldung gilt für den Teilnehmer als verbindlich. Die Vergabe der Sitzplätze im Bus erfolgt nach der Reihe der Anmeldungen. Anmeldeschluss ist bei Mehrtagesfahrten spätestens 4 Wochen, bei Tagesfahrten spätestens 5 Tage und bei Halbtagesfahrten spätestens 3 Tage vor Reiseantritt.
2. Insolvenzabsicherung und Bezahlung
Den zum Nachweis der Insolvenzabsicherung erforderlichen Sicherungsschein erhält der Reisegast mit Übersendung der Reiseunterlagen und der Zahlungsaufforderung. Die Versicherungsprämie hierzu ist im Reisepreis enthalten.
Eine Anzahlung bei Buchung ist nur dann erforderlich, wenn dies bei der Beschreibung einer Reise gesondert vermerkt ist. Nach Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Sie erhalten Ihre Reiseunterlagen ca. zwei Wochen vor dem Reisetermin, der volle Reisepreis ist nach Erhalt dieser Unterlagen innerhalb von 8 Tagen an die in den Unterlagen genannte Stelle zu entrichten.
3. Eintrittspreise
Eintrittspreise für Museen, Bergbahn- und Bootsfahrten etc. sind im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, diese sind bei den Leistungen der Reise ausdrücklich aufgeführt. Reiseteilnehmer, die solche Angebote im Laufe einer Reise in Anspruch nehmen wollen, müssen die entsprechenden Beträge vor Ort bar bezahlen. Soweit Reisen mit Theater- oder Musicalaufführungen angeboten werden und die Kartenpreise entsprechend den Angaben unter der Rubrik "Leistungen" nicht im Reisepreis enthalten sind, können die angebotenen Kartenkategorien unserer Ausschreibung entnommen und zusammen mit der Reise gebucht werden. Der Kartenpreis ist in diesem Fall zusammen mit dem Reisepreis zu bezahlen.
4. Rücktritt seitens des Veranstalters
Unsere Omnibusreisen können nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen durchgeführt werden. Muss eine Reise wegen zu geringer Beteiligung oder aus anderen zwingenden Gründen abgesagt werden, wird der Teilnehmer spätestens 15 Tage vor dem Reisetermin von uns verständigt. Bereits geleistete Zahlungen werden ohne Abzug zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Reiseteilnehmers bestehen nicht.
5. Rücktritt seitens des Teilnehmers
Bei Rücktritt von einer Mehrtagesfahrt sind grundsätzlich Stornogebühren zu entrichten. Bei Rücktritt bis zu 28 Tagen vor Reisebeginn wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,-- EUR pro Person berechnet. Bei Rücktritt zwischen 28 und 6 Tagen vor Reisebeginn müssen 50 % des Reisepreises, bei Rücktritt ab 6 Tagen vor Reisebeginn muss der volle Reisepreis entrichtet werden. Bei kombinierten Bus-/Schiffsreisen gelten besondere Bedingungen mit z.T. längeren Stornierungsfristen, diese werden auf Anfrage mitgeteilt. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung an, über die Konditionen geben die Anmeldestellen Auskunft.
6. Änderungen
Änderungen im Programm (Hotel und Reiserouten) seitens des Veranstalters bleiben vorbehalten. Unsere Preise basieren auf den derzeit bekannten Kosten und Gebühren. Sollten sich im Laufe der Reisesaison die Kosten, insbesondere die Treibstoffpreise wesentlich verteuern, behalten wir uns einen entsprechenden Preiszuschlag vor.
7. Haftung
Bei Beförderung in unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unseren Haftpflicht-Versicherungs-Vorschriften. Ansprüche uns gegenüber erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Ende der Reise geltend gemacht werden.
8. Reisegepäck
Reisegepäck wird bei allen Reisen kostenlos transportiert. Der Reiseteilnehmer ist jedoch verpflichtet, sein Gepäck auf das Nötigste zu beschränken. Eine Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Gepäcks wird grundsätzlich nicht übernommen. Zur Absicherung dieses Risikos empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung bei einer unserer Anmeldestellen.
9. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Behebung eventueller Leistungsstörungen mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter bzw. dem Fahrer zur Kenntnis gibt. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung nicht nach, erlöschen Ansprüche hieraus.
10. Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen
Für Reisen ins Ausland benötigt der Reisegast einen Personalausweis. Sofern darüber hinaus ein Reisepass oder ein Visum benötigt wird, wird der Reisegast spätestens bei der Anmeldung vor Abschluss des Reisevertrages hierüber informiert. Der Reisegast ist für seine Person für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Zollbestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche etwaigen, durch Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten - einschließlich eines eventuellen außerplanmäßigen Rücktransports - gehen zu Lasten des Reisegastes.
11. Reisepreis
Der Reisepreis ist bei jedem Reiseangebot separat vermerkt, er umfasst die Teilnahme einer erwachsenen Person, bei mehrtätigen Reisen mit Unterbringung im Doppelzimmer. Wenn ein Reisegast ein Einzelzimmer buchen möchte, ist der Preisaufschlag hierfür separat ausgewiesen. Für Gruppen und Kinder bis 14 Jahre gewähren wir eine Ermäßigung auf den Fahrpreis, diese ist jeweils bei einer unserer Anmeldestellen zu erfragen. Fremdkosten, wie Hotel- oder Schiffskosten, müssen in voller Höhe bezahlt werden, es sei denn, dass die betreffenden Leistungsträger ebenfalls Ermäßigungen gewähren. Für Frühbucher gewähren wir einen besonderen Frühbucherpreis bis zu einem bei jeder Reise genannten Stichtag, der in seiner Höhe ebenfalls aufgeführt ist.
12. Weitere Informationen
Der jeweilige Bestimmungsort einer Reise geht aus der Reisebeschreibung hervor. Als Transportmittel kommen grundsätzlich nur moderne Fernreisebusse zum Einsatz, die der amtlichen Klassifizierung mit mindestens 3 Sternen entsprechen. Die Unterbringung erfolgt ausnahmslos mindestens in guten Hotels der Mittelklasse in Zimmern mit Dusche oder Bad und WC.
13. Anerkennung der Reisebedingungen
Mit der Anmeldung zu einer Reise erkennt der Reiseteilnehmer diese Reisebedingungen ausdrücklich an.
14.Datenschutz
Die in Zusammenhang mit der Anmeldung erhobenen Daten werden gespeichert. Zu diesen Daten erhalten Dritte keinen Zugang. Die Behandlung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
15. Unwirksamkeitsklausel
Falls aufgrund gesetzlicher Vorschriften einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sind oder aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam werden, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Reisebedingungen hiervon unberührt.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Teile Hechingen.
HzL Hohenzollerische Landesbahn AG, Bahnhofstraße 21, 72379 Hechingen, Tel. (07471) 18060, Fax (07471) 180612
Eingetragen beim Registergericht Sigmaringen unter Nr. HRB 1
Sitz der Gesellschaft: Sigmaringen
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Ministerialdirektor Bernhard Bauer
Vorstand:
Hans Joachim Disch, Vorsitzender
Johannes Müller
Bernhard Strobel